AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen MXGP of Switzerland

  1. Allgemeine Bestimmungen

Die MXGP Suisse AG (Veranstalterin) organisiert zusammen mit Infront Moto Racing den MXGP of Switzerland (MXGP). Sie sind Inhaber sämtlicher Rechte, die im Zusammenhang mit diesem bestehen.

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte zum MXGP akzeptiert der Erwerber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Inhaber einer Eintrittskarte, der seine Eintrittskarte nicht über die von der Veranstalterin bestimmten Ticketanbieter erworben hat oder sonst wie Inhaber einer Eintrittskarte geworden ist, akzeptiert diese Allgemeinem Geschäftsbedingungen in demjenigen Moment, in dem er die Eintrittskarte in Besitz nimmt.

Der MXGP findet bei jeder Witterung im Freien statt.

Den Anweisungen des Personals der Veranstalterin ist strikte Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis aus dem MXGP-Areal ohne Rückerstattung des Kaufpreises für die Eintrittskarte. Zivil- und strafrechtliche Schritte der Veranstalterin bleiben vorbehalten.

Das MXGP-Areal besteht aus folgenden abgesperrten Teilgeländen: Public-Area (Track), Paddock und Campingplatz. Zutritt auf das MXGP-Areal resp. auf einzelne Teilgelände erfolgt nur mit einer gültigen Eintrittskarte zu den für die jeweilige Kategorie auf der Webseite der Veranstalterin publizierten Zugangszeiten.

Der Besucher ist damit einverstanden, dass er als Teil des Publikums vor, während und nach des MXGP auf Bild-, Ton- und Videoaufnahmen aufgenommen wird. Diese Aufnahmen können von der Veranstalterin und/oder Dritten kommerziell und ohne Entschädigung genutzt und verwertet werden. Auf die Geltendmachung seiner diesbezüglichen Persönlichkeitsrechte verzichtet er ausdrücklich und unwiderruflich.

Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr haben nur in Begleitung eines Erwachsenen Zutritt zum MXGP-Areal. Die Begleitperson ist verantwortlich für die Einhaltung der Sicherheitsmassnahmen (z.B. Streckenabsicherung). Die Veranstalterin lehnt bei Widerhandhabung jegliche Verantwortung und/oder Haftung ab.

  1. Lärmimmissionen

Bei Motorsportveranstaltungen kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. An den Eingängen zum und an speziellen Standorten auf dem MXGP-Areal werden Gehörschutzpfropfen abgegeben.

Die Veranstalterin lehnt jegliche Verantwortung für allfällige Hör- oder Gesundheitsschäden ab.

  1. Sicherheit

Der Ordnungsdienst der Veranstalterin führt an sämtlichen offiziellen Eingängen sowie auf dem MXGP-Areal und Paddock während der gesamten Dauer des MXGP Sicherheits- und Einlasskontrollen durch.

Das Recht, den Besucher aus wichtigem Grund den Eintritt zu verwehren oder vom MXGP-Areal zu verweisen, bleibt vorbehalten. Trifft den Besucher keine Schuld, kann die Veranstalterin nach eigenem Ermessen den Kaufpreis der Eintrittskarte zurückerstatten. Die Nichteinhaltung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt einen wichtigen Grund dar.

  1. Zugang zum und Verhalten auf dem MXGP-Areal
  • VERKEHR

Parkieren auf den Zufahrtsstrassen zum MXGP-Areal ist strengstens untersagt.

Fahrzeuge, die auf den Zufahrtsstrassen oder nicht auf den zugewiesenen Parkplätzen abgestellt sind, werden ohne Voranmeldung und auf Kosten des Halters abgeschleppt. Der Fahrzeughalter wird kostenpflichtig und hat alle Aufwendungen zu tragen, sobald der Abschleppdienst bestellt ist.

Das Parkieren von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr.

Es sind nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel zu benützen.

  • EINTRITT

Die Eintrittskarte muss an den offiziellen Kassen und Tauschstationen der Veranstalterin gegen ein Kontrollarmband getauscht werden. Das Kontrollarmband ist persönlich und nicht übertragbar.

Jede Person, die das MXGP-Areal betritt, muss das Kontrollarmband vor Betreten fest verschlossen um das Handgelenk tragen.

Beschädigte und nicht fest um das Handgelenk getragene Kontrollarmbänder berechtigen nicht zur Inanspruchnahme der Leistungen der Veranstalterin, insbesondere nicht zum Eintritt, und sind ungültig.

Das Kontrollarmband berechtigt je nach Bändel zum Eintritt in das MXGP-Areal oder den Paddock während der auf der Eintrittskarte genannten Zeitdauer.

Verlorene Eintrittskarten, Freikarten oder Kontrollarmbänder werden grundsätzlich nicht ersetzt.

Personen, welche sich ohne ordnungsgemäss befestigtes Armband auf dem MXGP-Areal aufhalten, werden weggewiesen und verzeigt.

Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Einlasszeiten zu ändern. Für Verzögerungen beim Einlass übernimmt die Veranstalterin keine Haftung.

  • AUFNAHMEN

Aufnahmen für den privaten Gebrauch sind grundsätzlich gestattet.

Die kommerzielle Nutzung und Verwertung von Bild-, Ton,- Film- und Videoaufnahmen von den am MXGP startenden Piloten, Besuchern oder der Infrastruktur ist untersagt.

Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.

  • WEITERE REGELN

Verbotene Gegenstände auf dem MXGP-Areal sind:

  • Sämtliche Schuss-, Sprüh-, Stich-, Schlag-, und Hiebwaffen wie auch andere als gefährlich eingestufte Gegenstände, insbesondere auch Taschenmesser (Sackmesser)
  • Drohnen und andere flugtaugliche Geräte, mit oder ohne Kameras
  • Rollerblades, Skate- und Kickboards, Rollschuhe, Fahrräder usw.
  • Glas
  • Pyrotechnische Gegenstände, Petarden, Trockeneis
  • Motorsägen

Es besteht ein einfaches Depotsystem für jegliche Art von Glasflaschen. Für jede Glasflasche wird ein Depot von CHF 2.00 beim Kauf fällig. Die CHF 2.00 werden bei der Rückgabe der Glasflasche zurückerstattet.

Das Übernachten auf dem MXGP-Areal (Track) ist generell untersagt.

Auf dem MXGP-Areal dürfen ohne Erlaubnis der Veranstalterin keine Feuer entfacht werden.

  1. Eintrittskarten

Eintrittskarten sind nur über die von der Veranstalterin bestimmten Ticketanbieter zu kaufen.

  • RÜCKGABE- ODER RÜCKERSTATTUNGSANSPRUCH

Es besteht kein Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis der Eintrittskarte, ausser die Veranstaltung wird bis 48 Stunden vor Beginn abgesagt. In diesem Fall wird die Gültigkeit der Tickets auf die nächste MXGP of Switzerland Veranstaltung übertragen.

Die Besucher anerkennen insbesondere, dass es im Rennprogramm jederzeit, auch kurzfristig, zu Änderungen kommen kann; sei es, dass sich Startzeiten verschieben, sei es, dass ein Rennlauf abgesagt wird. Auch diese und ähnliche Sachverhalte begründen weder ein Rückgaberecht der Eintrittskarte noch einen Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis der Eintrittskarte.

  • WEITERVERKAUF VON EINTRITTSKARTEN

Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkaufs ist untersagt. Die Veranstalterin führt entsprechende Kontrollen durch und kann die für den Zweck des Weiterverkaufs erworbenen Eintrittskarten sperren und für ungültig erklären. Zivil- und strafrechtliche Schritte bleiben vorbehalten.

  1. Haftung

Für Personenschäden im Zusammenhang mit dem Rennbetrieb ist die Veranstalterin haftpflichtversichert.

Soweit gesetzlich zulässig, ist jegliche Haftung der Veranstalterin für ihr eigenes und für das Verhalten ihrer Hilfspersonen ausgeschlossen. Die Veranstalterin und ihre Hilfspersonen haften insbesondere nicht für Körper- oder Vermögensschäden, die Besuchern von Dritten (z.B. Standbetreiber) zugefügt werden.

Die Veranstalterin ist für verlorengegangene oder gestohlene Sachen nicht verantwortlich. Fundsachen werden nach dem MXGP dem Fundbüro Frauenfeld abgegeben.

  1. Schlussbestimmungen

Muss MXGP  aufgrund höherer Gewalt (z.B. Krieg, Unwetter, Katastrophen, Unruhen, Terrorismusgefahr, -warnung oder -akt, Epidemien, Pandemien, behördliches Verbot oder unverschuldete Nichtbewilligung des MXGP etc.) abgesagt oder verschoben werden, besteht weder ein Anspruch auf Rückgabe der Eintrittskarte noch auf Rückerstattung des Kaufpreises der Eintrittskarte, sondern die Eintrittskarte kann nur gegen eine Eintrittskarte für die nächste Ausgabe des MXGP umgetauscht werden. In Ausnahmefällen kann die Veranstalterin nach eigenem Ermessen und einzelfallweise entscheiden, ob stattdessen der Kaufpreis der Eintrittskarte, abzüglich einer Handlingsgebühr von 10% des Kaufpreises (maximale Handlingsgebühr CHF 50.00), zurückerstattet wird. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

Muss der MXGP aufgrund höherer Gewalt unterbrochen oder abgebrochen werden, besteht weder ein Anspruch auf Rückgabe der Eintrittskarte, auf Rückerstattung des Kaufpreises der Eintrittskarte noch auf Umtausch für die nächste Ausgabe des MXGP. Als Unterbruch des MXGP gilt jede ab Eröffnung erfolgte temporäre Unterbrechung (z.B. wegen Unwetters). Als Abbruch gilt jeder ab Eröffnung erfolgter Abbruch (z.B. wegen behördlichen Verbots).

Änderungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

Nebenabreden bestehen keine.

Die Veranstalterin behält sich die jederzeitige Änderung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Änderungen gelten als akzeptiert, sofern ihnen nicht innert 30 Tagen nach Publikation widersprochen wird.

Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausschliesslich das Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des Wiener Kaufrechts. Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten wird ausschliesslich Frauenfeld, Schweiz, vereinbart.

Dezember 2023